| TierschutzG
                        
                                                                                    
                                                                                            | Tierschutzgesetz §5 | Anästhesie- Dämpfung der Empfindungen, insbesondere der Schmerz- und Berührungsempfindung. Kein zwingender Bewusstseinsverlust. |  
                                                                                            | Ohne Betäubung darf an einem Wirbeltier ein mit schmerzen verbundener Eingriff nicht durchgeführt werden | Narkose-Allgemeinanästhesie- Lähmung des ZNS, Bewusstseinsverlust. Chirurgische, diagnostische oder therapeutische Eingriffe können durchgeführt werden. |  
                                                                                            | Tierschutzgesetz §4 | Lähmung des ZNS: Reversible Ausschaltung/Dämpfung folgender Teile: Schmerzempfindung (Analgesie), Bewusstsein (Hypnose/Amnesie), Abwehrreflexe (Areflexie), Muskeltonus (Muskelrelaxation) |  
                                                                                            | Bei Nachlassen der Betäubung und damit empfundener Schmerzempfindlichkeit muss rechtzeitig mit einem schmerzlindernden Mittel behandelt werden. | **Die Funktionen der Medulla oblongata (veg. Funk. des Hirnstamms) dürfen nicht beeinflusst werden. |  Durchführung der Narkose
                        
                                                                                    
                                                                                            | Narkosestadien: |  
                                                                                            | 1. Einleitungsstadium/Analgesiestadium: psychische Dämpfung, Reduktion Spontanmotorik |  |  | Anästhesieformen
                        
                                                                                    
                                                                                            | Lokalanästhesie | Allgemeinanästhesie |  
                                                                                            | 1)Oberflächenanästhesie (Schleimhäute). Blockierung oberflächlich gelegener Nervenenden | 1) Injektionsnarkose (Applikation von Narkotika durch Injektion). Subkutan, intramuskulär, intraperitoneal oder intravenös. |  
                                                                                            | 2)Infiltrationsanästhesie (intra-, subkutan). Einspritzen von Lokalanästhetikum ins GeweBlockierung tiefer gelegener sensibler Nervenenden.be. | Narkosemittel: Hypnotika führen einem, dem physiologisch ähnlichen Schlafzustand herbei. Analgetika hemmen Schmezempfiden, Sedativa schlaffördend , Muskelrelaxantien |  
                                                                                            |  | 2) Inhalationsnarkose ( Narkosekammer oder Narkoseapparat mit Maske) |  
                                                                                            |  | Narkosemittel: Gasförmig (lösen sich schlecht im Blut, hohe Konzentration nötig, Schnelles An- und Abflüten möglich) z.B. Kohlenstoffdioxid, Xenon. |  
                                                                                            |  | Flüssig (gute Löslichkeit im Blut) Isofluran, Halothan |  |  | Pro und Contra
                        
                                                                                    
                                                                                            | Inhalationsnarkose: | Injektionsnarkose |  
                                                                                            | Pro:-Gute Steuerbarkeit der Narkose | Pro:-Einfache Durchführung, keine Gerätschaften nötig |  
                                                                                            | -Schnelle Erholung der Tiere nach Abbruch (kein Nachschlaf) | -Teilweise ist das Aufheben der Wirkung durch Antagonisten möglich |  
                                                                                            | Kontra:-Gesundheitsrisiko für Operateur durch Einatmen von überschüssigem Narkosegas | Kontra:- Schlechte Steuerbarkeit |  
                                                                                            |  | -Nur langsamer Abbau der Narkotika im Körper, meist langer Nachschlaf |  |