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Cheatography

PKV & GKV - Unterschiede & Wechsel Cheat Sheet by

Übersicht und Unterschiede der zwei Varianten der Krankenversicherungen in Deutschland mit Wechseloptionen.

Grundl­egende Unters­chiede GKV/PKV

Beitra­gsb­ere­chnung Gesetz­liche Kranke­nve­rsi­cherung
- Prozen­tsatz vom Einkommen (14,6% + Zusatz­bei­trag)
- Arbeit­geber zahlt die Hälfte
- Beitra­gsb­eme­ssu­ngs­grenze (2024: 5.512,­50€­/Monat)
- Beitrag unabhängig von Alter und Gesund­hei­tsz­ustand
- Keine Gesund­hei­tsp­rüfung notwendig

Beitra­gsb­ere­chnung Private Kranke­nve­rsi­cherung
- Indivi­duelle Beiträge nach Alter, Gesundheit und Tarif
- Keine Beitra­gsb­eme­ssu­ngs­grenze
- Alters­rüc­kst­ell­ungen werden gebildet
- Gesund­hei­tsp­rüfung bei Aufnahme erford­erlich
- Arbeit­geb­erz­uschuss maximal 50% des Beitrags

Famili­ena­bsi­cherung GKV und PKV

Famili­ena­bsi­cherung GKV

Kostenlose Mitver­sic­herung von:
- Ehepar­tne­r/L­ebe­nsp­artner (max. 505€ Einkommen, bei Minijob max. 538€ (2024))
- Kinder bis 18 Jahre grunds­ätzlich
- Kinder bis 23 Jahre wenn nicht erwerb­stätig
- Kinder bis 25 Jahre bei Ausbil­dun­g/S­tudium
- Kinder ohne Alters­beg­renzung bei Behind­erung
- Stiefk­inder und Enkel (bei überwi­egendem Unterhalt)
- Pflege­kinder in häuslicher Gemein­schaft

Voraus­set­zungen für Famili­env­ers­ich­erung
- Wohnsitz in Deutsc­hland
- Keine andere vorrangige Versic­herung
- Keine hauptb­eru­fliche Selbst­stä­ndi­gkeit
- Keine Befreiung von Versic­her­ung­spf­licht
- Bestimmte Berufs­gruppen ausges­chl­ossen (z.B. Beamte, Richter)
- Einkom­men­sgrenze beachten (2x pro Jahr Übersc­hre­itung möglich)
- Elterngeld zählt nicht als Einkommen

Besond­erh­eiten
- Bei Scheidung: Famili­env­ers­ich­erung bis Rechts­kraft des Urteils möglich
- Bei Wehrdi­ens­t/F­rei­wil­lig­end­ienst: +12 Monate möglich
- Kündigung besteh­ender Versic­her­ungen:
-- Freiwi­llige GKV: Keine 12-Mon­ats­bindung
-- PKV: Kündigung binnen 3 Monaten rückwi­rkend möglich

Ausschluss von Famili­env­ers­ich­erung für Kinder wenn
- Ein Elternteil privat versichert und
- Dieser mehr verdient als der gesetzlich versic­herte Elternteil und
- Einkommen über JAEG (2024: 5.775€ monatlich)

Famili­ena­bsi­cherung PKV
- Separate Verträge für jedes Famili­enm­itglied
- Indivi­duelle Beiträge pro Person
- Keine kostenlose Mitver­sic­herung möglich
- Eigens­tändige Gesund­hei­tsp­rüfung für jeden
 

Wechse­lop­tionen von PKV in GKV

Generelle Optionen
- Aufnahme einer sozial­ver­sic­her­ung­spf­lic­htigen Beschä­ftigung unterhalb der Jahres­arb­eit­sen­tge­ltg­renze
- Änderungen der Lebens­sit­uation, z.B. Arbeit­slo­sigkeit oder Elternzeit
- Rückkehr aus dem Ausland mit neuem Arbeit­sve­rhä­ltnis in Deutsc­hland

Voraus­set­zungen für Angest­ellte
- Einkommen unter Jahres­arb­eit­sen­tge­ltg­renze
- Reduktion der Arbeit­szeit
- Änderung des Beschä­fti­gun­gsv­erh­ält­nisses
- EU-rec­htliche Optionen prüfen

Voraus­set­zungen für Rentner
- Vor dem 55. Lebensjahr
- KVdR-V­orv­ers­ich­eru­ngs­zeiten beachten
- 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerb­slebens in der GKV versichert gewesen
- EU-rec­htliche Optionen prüfen

Voraus­set­zungen für Selbst­stä­ndige
- Aufnahme einer sozial­ver­sic­her­ung­spf­lic­htigen Beschä­ftigung
- Künstl­ers­ozi­alkasse (für Künstl­er/­Pub­liz­isten)
- Status­wechsel prüfen
- EU-rec­htliche Optionen prüfen
Konkrete Details variieren anhand der persön­lichen Situation. Eine invidi­uelle Beratung ist empfeh­len­swert.

Weitere Inform­ationen für Rentner:
Kranke­nve­rsi­cherung in der Rente

Wechsel in PKV möglich bei:

- Einkommen über Jahres­arb­eit­sen­tge­ltg­renze (2024: 69.300)
- Selbst­stä­ndi­gkeit
- Beamte­nstatus
- Befreiung von der Versic­her­ung­spf­licht
- Gesund­hei­tsp­rüfung bestanden
- Mindes­tei­nko­mme­nsg­renze erreicht
- Als Student nach 14 Fachse­mestern
- Für bestimmte Berufs­gruppen

Wichtige Aspekte beim Wechsel

Alters­rüc­kst­ell­ungen
- Verbleiben bei der PKV und gehen beim Wechsel des Anbieters verloren
- Nutzbar für private Zusatz­ver­sic­her­ungen
- Keine Übertr­agung in GKV möglich
- Anrechnung bei Zusatz­tarifen möglich

Rechtliche Absich­erung
- Status­fes­tst­ell­ung­sve­rfahren nutzen
- Cleari­ngs­telle der Deutschen Renten­ver­sic­herung
- Dokume­ntation aller Änderungen
- Rechts­sichere Gestaltung wichtig

Besondere Hinweise

Fristen & Termine
- 55-Jah­res­grenze beachten, danach Wechsel nur in Ausnah­mef­ällen
- Kündig­ung­sfr­isten der PKV einhalten
- Nahtlosen Übergang sicher­stellen
- Vorver­sic­her­ung­szeiten dokume­ntieren

Kosten­aspekte
- Beitra­gse­rsp­arnisse prüfen
- Zusatz­ver­sic­her­ungen einkal­kul­ieren
- Arbeit­geb­erz­uschuss beachten
- Famili­env­ers­ich­erung berück­sic­htigen
 

Leistu­ngs­umfang

Leistu­ngs­umfang GKV
- Gesetzlich festge­legter Leistu­ngs­katalog
- Medizi­nisch notwendige Behand­lungen
- Präven­tio­nsm­aßn­ahmen
- Möglic­hkeit für Zusatz­ver­sic­her­ungen

Leistu­ngs­umfang PKV
- Indivi­duell wählbare Leistungen
- Oft bessere Versorgung (Chefarzt, Einzel­zimmer)
- Innovative Behand­lun­gsm­ethoden
- Höhere Erstattung bei Zahnersatz

Ärztliche Versorgung GKV und PKV

Versorgung in der GKV
- Höhere Wartez­eiten bei Fachärzten möglich
- Behandlung nach Wirtsc­haf­tli­chk­eit­sgebot
- Festge­legte Vergüt­ung­ssätze
- Hausar­zts­ystem optional
- Keine Alters­rüc­kst­ell­ungen nötig
- Keine Risiko­zus­chläge im Alter

Versorgung in der PKV
- Kürzere Wartez­eiten
- Freie Arztwahl
- Höhere Vergüt­ung­ssätze für Ärzte
- Privat­ärz­tliche Behandlung
- Steigende Beiträge im Alter möglich
- Keine Beitra­gsr­edu­zierung bei Rente

Präven­tions- und Bonusp­rog­ramme

GKV
- Präven­tio­nskurse (z.B. Rücken­schule, Stress­man­age­ment) werden bezusc­husst
- Bonusp­rog­ramme für gesund­hei­tsb­ewu­sstes Verhalten

PKV
- Tarifa­bhä­ngige Leistungen für Prävention
- Beitra­gsr­ück­ers­tat­tungen bei Leistu­ngs­fre­iheit möglich

Gesund­hei­tsf­örd­erung
- Beide Systeme fördern Maßnahmen zur Gesund­hei­tse­rha­ltung

Steuer­liche Aspekte

 
Abzugs­fäh­igkeit der Beiträge
- GKV-Be­iträge als Sonder­aus­gaben voll absetzbar
- PKV-Be­iträge bis zu bestimmten Höchst­grenzen absetzbar
- Zusatz­ver­sic­her­ungen in der Regel nicht steuerlich absetzbar

Selbst­stä­ndige
- Können Beiträge zur Kranke­nve­rsi­cherung als Betrie­bsa­usgaben geltend machen

Arbeit­geb­erz­uschuss
- Bei PKV-Ve­rsi­cherten steuerfrei bis zur Hälfte des PKV-Be­itrags, maximal bis zum Höchst­beitrag der GKV
 

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