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                    Übersicht und Unterschiede der zwei Varianten der Krankenversicherungen in Deutschland mit Wechseloptionen.
                    
                 
                    
        
        
            
    
        
                            
        
                
        
            
                                
            
                
                                                
                                
    
    
            Grundlegende Unterschiede GKV/PKV
        
                        
                                    
                        Beitragsberechnung Gesetzliche Krankenversicherung 
- Prozentsatz vom Einkommen (14,6% + Zusatzbeitrag) 
- Arbeitgeber zahlt die Hälfte 
- Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.512,50€/Monat) 
- Beitrag unabhängig von Alter und Gesundheitszustand 
- Keine Gesundheitsprüfung notwendig 
 
Beitragsberechnung Private Krankenversicherung 
- Individuelle Beiträge nach Alter, Gesundheit und Tarif 
- Keine Beitragsbemessungsgrenze 
- Altersrückstellungen werden gebildet 
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahme erforderlich 
- Arbeitgeberzuschuss maximal 50% des Beitrags  | 
                     
                             
                             
    
    
            Familienabsicherung GKV und PKV
        
                        
                                    
                        Familienabsicherung GKV 
 
Kostenlose Mitversicherung von: 
- Ehepartner/Lebenspartner (max. 505€ Einkommen, bei Minijob max. 538€ (2024)) 
- Kinder bis 18 Jahre grundsätzlich 
- Kinder bis 23 Jahre wenn nicht erwerbstätig 
- Kinder bis 25 Jahre bei Ausbildung/Studium 
- Kinder ohne Altersbegrenzung bei Behinderung 
- Stiefkinder und Enkel (bei überwiegendem Unterhalt) 
- Pflegekinder in häuslicher Gemeinschaft 
 
Voraussetzungen für Familienversicherung 
- Wohnsitz in Deutschland 
- Keine andere vorrangige Versicherung 
- Keine hauptberufliche Selbstständigkeit 
- Keine Befreiung von Versicherungspflicht 
- Bestimmte Berufsgruppen ausgeschlossen (z.B. Beamte, Richter) 
- Einkommensgrenze beachten (2x pro Jahr Überschreitung möglich) 
- Elterngeld zählt nicht als Einkommen 
 
Besonderheiten 
- Bei Scheidung: Familienversicherung bis Rechtskraft des Urteils möglich 
- Bei Wehrdienst/Freiwilligendienst: +12 Monate möglich 
- Kündigung bestehender Versicherungen: 
-- Freiwillige GKV: Keine 12-Monatsbindung 
-- PKV: Kündigung binnen 3 Monaten rückwirkend möglich 
 
Ausschluss von Familienversicherung für Kinder wenn 
- Ein Elternteil privat versichert und 
- Dieser mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und 
- Einkommen über JAEG (2024: 5.775€ monatlich) 
 
Familienabsicherung PKV 
- Separate Verträge für jedes Familienmitglied 
- Individuelle Beiträge pro Person 
- Keine kostenlose Mitversicherung möglich 
- Eigenständige Gesundheitsprüfung für jeden  | 
                     
                             
                             
                             | 
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            Wechseloptionen von PKV in GKV
        
                        
                                    
                        Generelle Optionen 
- Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze 
- Änderungen der Lebenssituation, z.B. Arbeitslosigkeit oder Elternzeit 
- Rückkehr aus dem Ausland mit neuem Arbeitsverhältnis in Deutschland 
 
Voraussetzungen für Angestellte 
- Einkommen unter Jahresarbeitsentgeltgrenze 
- Reduktion der Arbeitszeit 
- Änderung des Beschäftigungsverhältnisses 
- EU-rechtliche Optionen prüfen 
 
Voraussetzungen für Rentner 
- Vor dem 55. Lebensjahr 
- KVdR-Vorversicherungszeiten beachten 
- 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV versichert gewesen 
- EU-rechtliche Optionen prüfen 
 
Voraussetzungen für Selbstständige 
- Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 
- Künstlersozialkasse (für Künstler/Publizisten) 
- Statuswechsel prüfen 
- EU-rechtliche Optionen prüfen  | 
                     
                             
                            
                             
    
    
            Wechsel in PKV möglich bei:
        
                        
                                    
                        - Einkommen über Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300) 
- Selbstständigkeit 
- Beamtenstatus 
- Befreiung von der Versicherungspflicht 
- Gesundheitsprüfung bestanden 
- Mindesteinkommensgrenze erreicht 
- Als Student nach 14 Fachsemestern 
- Für bestimmte Berufsgruppen  | 
                     
                             
                             
    
    
            Wichtige Aspekte beim Wechsel
        
                        
                                    
                        Altersrückstellungen 
- Verbleiben bei der PKV und gehen beim Wechsel des Anbieters verloren 
- Nutzbar für private Zusatzversicherungen 
- Keine Übertragung in GKV möglich 
- Anrechnung bei Zusatztarifen möglich 
 
Rechtliche Absicherung 
- Statusfeststellungsverfahren nutzen 
- Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung 
- Dokumentation aller Änderungen 
- Rechtssichere Gestaltung wichtig  | 
                     
                             
                             
    
    
            Besondere Hinweise
        
                        
                                    
                        Fristen & Termine 
- 55-Jahresgrenze beachten, danach Wechsel nur in Ausnahmefällen 
- Kündigungsfristen der PKV einhalten 
- Nahtlosen Übergang sicherstellen 
- Vorversicherungszeiten dokumentieren 
 
Kostenaspekte 
- Beitragsersparnisse prüfen  
- Zusatzversicherungen einkalkulieren 
- Arbeitgeberzuschuss beachten 
- Familienversicherung berücksichtigen  | 
                     
                             
                             
                             | 
                                                                              | 
                                                        
                                
    
    
            Leistungsumfang
        
                        
                                    
                        Leistungsumfang GKV 
- Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog 
- Medizinisch notwendige Behandlungen 
- Präventionsmaßnahmen 
- Möglichkeit für Zusatzversicherungen 
 
Leistungsumfang PKV 
- Individuell wählbare Leistungen 
- Oft bessere Versorgung (Chefarzt, Einzelzimmer) 
- Innovative Behandlungsmethoden 
- Höhere Erstattung bei Zahnersatz  | 
                     
                             
                             
    
    
            Ärztliche Versorgung GKV und PKV
        
                        
                                    
                        Versorgung in der GKV 
- Höhere Wartezeiten bei Fachärzten möglich 
- Behandlung nach Wirtschaftlichkeitsgebot 
- Festgelegte Vergütungssätze 
- Hausarztsystem optional 
- Keine Altersrückstellungen nötig 
- Keine Risikozuschläge im Alter 
 
Versorgung in der PKV 
- Kürzere Wartezeiten 
- Freie Arztwahl 
- Höhere Vergütungssätze für Ärzte 
- Privatärztliche Behandlung 
- Steigende Beiträge im Alter möglich 
- Keine Beitragsreduzierung bei Rente 
 
Präventions- und Bonusprogramme 
 
GKV 
- Präventionskurse (z.B. Rückenschule, Stressmanagement) werden bezuschusst 
- Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten 
 
PKV 
- Tarifabhängige Leistungen für Prävention 
- Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit möglich 
 
Gesundheitsförderung 
- Beide Systeme fördern Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung  | 
                     
                             
                             
    
    
            Steuerliche Aspekte
        
                        
                            Abzugsfähigkeit der Beiträge 
- GKV-Beiträge als Sonderausgaben voll absetzbar 
- PKV-Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen absetzbar 
- Zusatzversicherungen in der Regel nicht steuerlich absetzbar 
 
Selbstständige 
- Können Beiträge zur Krankenversicherung als Betriebsausgaben geltend machen 
     
Arbeitgeberzuschuss 
- Bei PKV-Versicherten steuerfrei bis zur Hälfte des PKV-Beitrags, maximal bis zum Höchstbeitrag der GKV  
                             
                             | 
                                                            
            
                            
            
            
        
        
        
        
        
            
    
        
          
        
         
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